AGB

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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der VOGA Kassiersysteme GmbH, 2003


1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage unserer Lieferverträge. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.


2. Vertragsabschluß
Ein Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, haben wir nur einzustehen, wenn wir sie veranlasst haben und wenn sie die Kaufentscheidung des Bestellers auch tatsächlich beeinflusst hat.


3. Preise
Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, daß die der Auftragsbestätigung zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden ges. MWSt. ab Werk. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden besonders in Rechnung gestellt. Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Bestellers werden ihm berechnet. Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden ihm berechnet, auch wenn der Vertrag nicht zustande kommt.


4. Mindest-Auftragswert
Inlandsaufträge: € 100,00 netto pro Liefertermin
*Auslandsaufträge: € 200,00 netto pro Liefertermin
plus € 15,00 netto Exportzuschlag, beide gegen Vorkasse


5. Liefermenge, Lieferfrist
Fertigungsbedingte Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Unsere Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verläßt oder dem Besteller Versandunmöglichkeit gemeldet wird.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Ist für die Lieferung oder Leistung eine Handlung des Bestellers erforderlich, beginnt die Lieferfrist frühestens mit der Ausführung der Handlung. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist einschließlich der Nachfrist stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte wegen Verzögerung der Leis-tung ausschließlich für die Warenmenge zu, die nicht fristgerecht geliefert wurde.
Höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhergesehene von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere verspätete oder ausfallende Lieferungen von Zulieferanten, entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen.


6. Leistungsstörungen
Für schuldhafte Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel der gelieferten Ware bestehen, haften wir außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht auf Schadensersatz, im übrigen nicht, soweit uns und unseren Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für die gelieferte Ware übernehmen wir keine Garantie. Eine Bezug-nahme auf DIN- oder sonstige Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar. Bei Mängeln der gelieferten Ware beschränken sich die gesetzlichen Rechte des Bestellers uns gegenüber auf das Recht der Nacherfüllung und bei Fehlschlagen einer Nacherfüllung, auf das Recht auf Minderung des Kaufpreises und auf das Rücktrittsrecht. Die Nacherfüllung geschieht nach unserer Wahl unter Ausschluss der Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Wählen wir die Beseitigung des Mangels, sind wir berechtigt, den Ort zu bestimmen, an dem der Mangel von uns beseitigt wird. Die Rechte des Bestellers verjähren in 1 Jahr, gerechnet von der Ablieferung der Ware an, es sei denn, dass der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Alle weitergehenden Rechte sind ausgeschlossen.
Geringfügige Mängel, die die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen, beeinträchtigen nicht ihre Eignung zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung.

Der Besteller hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche zulässig.
Fertigen wir nach Zeichnungen, Druckvorlagen oder Mustern, die vom Besteller geprüft und als Fertigungsunterlagen von ihm freigegeben worden sind, haften wir nicht für die konstruktive Gestaltung und die Richtigkeit der Vorlagen. Die Haftung wird auch für den Fall ausge-schlossen, dass die Vorlagen Schutzrechte Dritter verletzen.


7. Software
Ist die verkaufte Sache für ihre nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung mit einer Software aufgestattet, gilt für sie der Schutz der §§ 69a ff UrhG. Mit Ausnahme der Erstellung einer Sicherungskopie des Softwareprogramms sind dem Besteller jede dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung sowie jede Verbreitung des Originals des Programms oder von Vervielfältigungsstücken ohne Einwilligung des Rechtsinhabers untersagt.
Dem Besteller ist bekannt, dass absolut fehlerfreie Programme technisch nicht möglich sind, auch wenn wir bei ihrer Herstellung und Prüfung die größtmögliche Sorgfalt aufwenden. Unsere Haftung für gleichwohl auftretende Fehler ist in dem sich aus Nr. 6 dieser Bedingungen ergebenden Umfang ausgeschlossen oder beschränkt.


8. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto oder, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto. Voraussetzung für den Skontoabzug ist es, dass der Besteller uns gegenüber alle sonstigen fälligen Rechnungsbeträge beglichen hat.
Der Besteller kommt gegenüber unserer Entgeldforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Während des Verzuges ist die uns zustehende Entgeldforderung mit acht Prozentpunkten, ist der Besteller Verbraucher mit fünf Prozentpunkten, über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllunghalber und unter dem üblichen Vorbehalt angenommen.
Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir außerdem berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt auf Seiten des Bestellers eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs ein, sind wir auch berechtigt, Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten zu fordern. Bei Verweigerung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Eingehende Zahlungen werden unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Hauptforderung verrechnet.


8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer bis zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er hiermit zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung die Forderung gegen den Erwerber an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Eine Zwangsvollstreckung in die Vorbehaltsware ist uns sofort anzuzeigen.

Ist der Besteller mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise im Verzug, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware auch ohne Rücktritt vom Vertrag verlangen. Wir sind berechtigt, auch ohne Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurückzutreten.

Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge etc., die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig, München, auch für Klagen im Scheck- und Urkundenverfahren.
Erfüllungsort ist München.


10. Schlussbestimmung
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die-ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Deutsch (DE-CH-AT)English (United Kingdom)

Contact

VOGA Kassiersysteme GmbH
Planegger St. 125
81241 Munich
Germany

Phone: +49 89 / 856 99 733
Fax:     +49 89 / 856 99 734

E-Mail: voga@voga.de

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